Die Fahrt mit einem E-Scooter endete für zwei Murtaler (30, 17) in der Nacht auf Ostersonntag im Krankenhaus. Die Männer waren zu zweit, offenbar zu schnell und in alkoholisiertem Zustand auf nur einem Scooter unterwegs. Die Polizei erinnert an die Regeln beim Lenken eines E-Scooters.
Kurz nach 01.00 Uhr in der Nacht kam es zum Einsatz von Rettung und Polizei, nachdem die beiden Männer ohne Fremdbeteiligung zu Sturz gekommen waren. Dabei waren die beiden Männer im Alter von 30 und 17 Jahren gemeinsam am E-Scooter im Bereich Kapuzinerplatz unterwegs. Als der 30-Jährige in der Folge die Herrschaft über sein Fahrzeug verlor, kamen beide Männer am Gehweg zu Sturz. Bisherigen Erhebungen zufolge dürfte die vorliegende Alkoholisierung in Kombination mit zu rasanter Geschwindigkeit ursächlich für den Sturz gewesen sein. Beide Männer erlitten erhebliche Verletzungen an den Händen sowie im Gesicht. Sie wurde vom Roten Kreuz medizinisch behandelt und mit Verletzungen unbestimmten Grades ins LKH Judenburg eingeliefert. Ein Alkotest mit beiden Personen verlief positiv. Beide Männer werden nun der Bezirkshauptmannschaft Murtal angezeigt.
Regeln beim Lenken eines E-Scooters
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang erneut an die Verkehrsregeln bei der Benutzung von immer häufiger verwendeten E-Scootern. Demnach ist die Benützung von Geh- und Schutzwegen mit einem E-Scooter nicht gestattet. Zudem ist es verboten, eine zweite Person am Scooter mitfahren zu lassen. Auch das Lenken eines E-Scooters in einem durch Alkohol unter Suchtmittel beeinträchtigten Zustand kann strafbar sein.