Bei Schäden bitte nicht einfach zuschauen, damit sie größer und schlimmer werden. Sachverständige können solche „Unterlassungen“ erkennen.
Die Schadenminderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose) hat der Versicherer zu ersetzen.
Spezialisierungsbereiche Maschinenbau und Bautechnik
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